Fragen zur Psychotherapie, zu Psychotherapeuten, Therapiekosten u. v. m.
Wie viele Probesitzungen sind möglich?
Als gesetzlich Versicherter wird Ihnen zunächst ein Termin zu einer
unverbindlichen Sprechstunde mitgeteilt. Im Anschluss an diese
Sprechstunde wird entschieden, ob weitere Sprechstundentermine in
der Praxis möglich sind und ob eine Indikation für eine
Psychotherapie vorliegt.
Insgesamt sind 3 Sprechstundentermine
a 50 Minuten und 2 bis 4 probatorische Sitzungen möglich.
Die
Beihilfe übernimmt bei Psychotherapeuten mit Arztregister-Eintrag
oder Kassenzulassung ebenfalls bis zu 5 probatorische Sitzungen. Die
Regelungen der privaten Versicherer sind uneinheitlich, fragen Sie
im Zweifel direkt bei Ihrer Versicherung nach.
Wer zahlt die Behandlung?
Wenn Sie gesetzlich versichert sind und Ihre Kasse die Therapie bewilligt, werden die Kosten komplett übernommen. Für Sie fällt keinerlei Zuzahlung an.Als privat Versicherter, gegebenenfalls mit Beihilfebeteiligung, stellen wir Ihnen die Stunden gemäß Gebührenordnung für Psychologen (GOP) in Rechnung. Diese Kosten lassen Sie sich dann von Ihrer Versicherung und evtl. Beihilfestelle erstatten. Dabei können je nach Versicherungstarif Zuzahlungen anfallen. Dies müssten Sie im Vorfeld mit Ihrer Versicherung klären. Die Beihilfe übernimmt ihren Kostenanteil immer komplett in dem Rahmen der bewilligten Stunden.Die Unfallkassen und Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten der bewilligten Stunden komplett, sodass auch hier für Sie keine Zuzahlungen anfallen.
Wie funktioniert die Beantragung bei der Krankenkasse? (Datenschutz)
Nach Ablauf der Probesitzungen erstellt der Psychotherapeut einen Antragsbericht an den Gutachter der Krankenkasse. In diesem sind sowohl die Diagnose als auch ein Therapieplan enthalten. Außerdem liegt ein Bericht eines Mediziners (Konsiliarbericht) bei, in dem mögliche körperliche Ursachen der Erkrankung ausgeschlossen werden.Sollte aufgrund der beantragten Stundenzahl ein zusätzliches Gutachten erforderlich sein, ist dieser Bericht anonymisiert, d. h. mit einer Codenummer versehen. Der Gutachter kann also keine Verbindung zwischen dem Namen des Patienten sowie der inhaltlichen Diagnose herstellen. Dieser Bericht wird dann vom Gutachter geprüft und zur Bewilligung oder Ablehnung empfohlen. In der Regel halten sich die Krankenkassen an diese Empfehlung.
Was passiert, wenn es Ihnen vor Ablauf der bewilligten Stunden wieder gut geht?
Die bewilligte Stundenzahl ist selbstverständlich nicht verpflichtend! Wenn es Ihnen noch vor dem Ablauf der genehmigten Stunden wieder gut geht, kann die Behandlung jederzeit beendet werden.Die Krankenkasse wünscht eine Benachrichtigung vom Therapeuten, dass die Therapie beendet ist.Es ist oftmals sinnvoll, wenn eine Behandlung dem Ende entgegengeht, die Stunden zeitlich auseinander zu ziehen, also die Termine seltener stattfinden zu lassen. Dies kann eine gute Vorbereitung auf die Zeit nach der Therapie sein.Sie selbst werden sicherer, da Sie bemerken, wie gut Sie ohne die Behandlung zurechtkommen. Oder es wird ersichtlich, an welchen Stellen Sie vielleicht noch Unterstützung oder Ideen benötigen, um nach Ende der Behandlung selbständig die Probleme meistern zu können.
Kann eine Therapie verlängert werden?
Es gibt von der Krankenkasse vorgegebene Behandlungskontingente. Eine Kurzzeittherapie bei Erwachsenen umfasst 2 x 12 Sitzungen. Stellt man vor Ende der Kurzzeittherapie fest, dass die Stundenzahl noch nicht ausreicht, so kann man die Therapie in eine Langzeittherapie umwandeln. Diese beträgt dann weitere 36 Sitzungen. Danach ist es in besonderen Einzelfällen möglich, die Therapie um weitere 20 Sitzungen zu verlängern. Danach ist in der Regel das mögliche Kontingent der Krankenkasse erschöpft. Jeder dieser Schritte wird mit einem erstellten Bericht vom Gutachter der Krankenkasse geprüft. Sollte ein Gutachter einen Antrag ablehnen, so ist es möglich, einen Obergutachter der Krankenkasse einzuschalten, der nochmals den Antrag prüft. Erst nach einer Pause von zwei Jahren ist es möglich, einen erneuten Therapieantrag problemlos bewilligt zu bekommen. Sollte es innerhalb des 2-Jahres-Zeitraums nötig sein, einen Therapieantrag zu stellen, müssen besondere Gründe vorliegen, dass dies von der Krankenkasse genehmigt wird. Diese Gründe müssen in einem Bericht an den Gutachter dargelegt werden. Bei der Beihilfe ist es möglich, eine Langzeittherapie von 40 Stunden einmalig um weitere 40 Sitzungen zweimalig um weitere 20 Sitzungen, also auf höchstens insgesamt 80 Sitzungen zu verlängern. Private Versicherungen haben so unterschiedliche Regelungen, dass diese hier nicht dargestellt werden können. Fragen Sie bei ihrer Versicherung nach den Verlängerungsmöglichkeiten nach.
Kann ich den Psychotherapeuten noch wechseln, wenn die Probesitzungen vorüber sind?
Als gesetzlich versicherter Patient sowie als Beihilfeberechtigter haben Sie ein Recht auf Probesitzungen, die sich in 3 Sprechstundentermine und 2 bis 4 probatorische Sitzungen aufteilen. Sie sollten sich möglichst während dieser Sitzungen entscheiden, ob Sie einen anderen Psychotherapeuten aufsuchen möchten. Die bereits bewilligten Stunden sind jedoch personenbezogen und nicht auf einen anderen Psychotherapeuten übertragbar. Wenn also bspw. 12 Sitzungen genehmigt wurden und Sie nach der 5. Sitzung den Psychotherapeuten wechseln, können Sie die verbleibenden 7 Sitzungen nicht automatisch bei einem anderen Psychotherapeuten in Anspruch nehmen. Dieser muss in der Regel einen neuen Antrag auf Kostenübernahme stellen, dem häufig von der Krankenkasse zugestimmt wird.
Ich bin privat versichert – welche Kosten übernimmt meine Versicherung?
Die Regelungen für die Kostenübernahme einer Psychotherapie sind bei den privaten Versicherungen vertragsabhängig.Bevor Sie Kontakt mit dem Psychotherapeuten aufnehmen, sollten Sie die von Ihnen abgeschlossenen Leistungen in Ihrer Versicherungspolice nachlesen und im Zweifelsfall Ihre Versicherung kontaktieren, um die genauen Konditionen zu erfragen.Die Regelungen der Beihilfe sind ähnlich den Bestimmungen für die gesetzlichen Krankenkassen. Verfügt der Psychotherapeut über einen Arztregister-Eintrag oder die Kassenzulassung, kann eine Psychotherapie mit der Beihilfe abgerechnet werden.
Wann zahlt die Kasse – und wann nicht?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen eine Psychotherapie, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:Der Psychotherapeut muss über eine Kassenzulassung verfügen und beim Patienten muss eine so genannte psychische Störung mit Krankheitswert festgestellt werden (bspw. Depression, Angststörung, Zwänge...). Die Diagnose wird vom Behandler während der Probesitzungen gestellt. Zudem stellt er auch fest, ob eine Behandlung notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich ist.Die Krankenkassen – und auch die meisten privaten Versicherungen – übernehmen grundsätzlich nur Einzel- und Gruppentherapien bei psychischen Erkrankungen. Angebote wie Paartherapie, Familientherapie sowie Erziehungsberatung und Ähnliches werden nicht erstattet! Sie gelten als Lebensberatung und nicht als Heilkunde, da in der Regel keine psychischen Erkrankungen einer Einzelperson sondern soziale Probleme im Vordergrund stehen. Diese Beratungsleistungen von einem Psychotherapeuten müssen Sie entweder privat bezahlen oder sich an eine Familienberatungsstelle wenden.
Meine Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie – muss ich noch etwas zuzahlen?
Nein, wenn bei Ihnen eine psychische Störung mit Krankheitswert diagnostiziert wurde, übernimmt die Krankenkasse 100% der Kosten.Wenn ein Psychotherapeut trotz Kostenübernahme durch die Krankenkasse Gebühren von Ihnen verlangt (z. B für zusätzliche Sitzungen oder die Erstellung von Berichten) sollten Sie sich auf keine Zahlung einlassen und sich im Zweifel an die Psychotherapeutenkammer wenden (www.bptk.de).
Was ist, wenn ich eine Stunde versäume - muss ich selber zahlen?
Wenn Sie nicht rechtzeitig absagen, fällt ein Ausfallhonorar an. Da psychotherapeutische Praxen als Bestellpraxen funktionieren, sollten Sie spätestens zwei Arbeitstage vor dem Termin absagen. Die genauen Bedingungen sind im Therapievertrag geregelt. Besprechen Sie am besten direkt zu Beginn der Therapie ihre offenen Fragen mit uns.
Kann ich während einer Therapie Urlaub machen?
Ja. Sie sind nicht an die Urlaubszeiten des Therapeuten gebunden. Es gilt nur: Rechtzeitig Bescheid sagen!
Führen Psychotherapeuten auch Hausbesuche durch?
Hausbesuche werden in der Regel aus mehreren Gründen nicht angeboten: Bei bestimmten Erkrankungen, wie bspw. Ängsten, würde ein Hausbesuch des Psychotherapeuten die Symptome der Krankheit noch unterstützen, indem der Patient die angstauslösende Situation weiter vermeiden kann.Wenn die Symptome so gravierend sind, dass ein Verlassen des Hauses dem Patienten unter keinen Umständen mehr möglich ist, ist unter Umständen zunächst ein stationärer Aufenthalt sinnvoll.Dennoch gibt es bestimmte Erkrankungen, die eine Therapie z. T. in den eigenen Räumlichkeiten erforderlich machen. Dies sollte im Einzelfall besprochen werden.
Wie lange dauert eine Psychotherapie?
Eine Sitzung dauert in der Regel 50 Minuten. Die Länge einer Psychotherapie hängt von der Schwere und Dauer der Erkrankung sowie der Therapiemethode ab. In der Regel wird zunächst entweder eine Kurzzeittherapie von 2 x 12 Sitzungen oder eine Langzeittherapie von 45 Sitzungen beantragt. Bei Bedarf kann im Anschluss in mehreren Schritten noch verlängert werden.
Was passiert nach Ablauf der Sitzungen?
Nach Beendigung einer Psychotherapie wird bei gesetzlich versicherten Patienten innerhalb von zwei Jahren eine weitere Psychotherapie nur dann bewilligt,wenn eine entsprechende Indikation vom Gutachter bestätigt wird. Psychotherapie als Leistung der Krankenkassen ist keine dauerhafte Lebenshilfe, sondern eine gezielte Behandlung für ein bestimmtes Problem.Wenn Sie jedoch behandlungsbedürftig sind, so steht Ihnen jederzeit die stationäre Aufnahme offen oder aber Ihre Krankenkasse lässt sich überzeugen, dass sie die erneute Psychotherapie vor Ablauf der 2-Jahresfrist aus Kulanz bewilligt.
Warum gibt es bei so vielen Therapeuten lange Wartelisten?
Leider besteht in einigen Regionen Deutschlands eine erhebliche Unterversorgung mit kassenzugelassenen Psychotherapeuten.Dies hat zur Folge, dass die ansässigen Psychotherapeuten den Bedarf an Therapieplätzen nicht decken können, woraus sich leider oft recht lange Wartelisten ergeben. Insbesondere bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist dieses Problem weit verbreitet, aber auch für Erwachsene kann es, speziell in ländlichen Bereichen, zu erheblichen Wartelisten kommen.Einer der Gründe für diese Unterversorgung liegt an dem in den letzen Jahren stark gestiegenen Bedarf an Psychotherapeuten, da psychologische Erkrankungen heute eher erkannt werden und bei den Patienten eine größere Bereitschaft besteht, sich behandeln zu lassen. Die Anzahl der Kassensitze wird aus der Einwohnerzahl der Region errechnet, die Grundlage dieser Quote trägt jedoch leider oft nicht dem Bedarf Rechnung.Wir haben uns entschieden, keine Warteliste mehr zu führen. Entweder, wir können Ihnen einen Erstgesprächstermin anbieten, in dem wir prüfen, ob eine Indikation für Verhaltenstherapie vorliegt und dann eine Therapie ggfs. beginnen oder wir sagen Ihnen schriftlich ab.
Was kann ich tun bei langen Wartezeiten?
Sie sollten sich zunächst bei mehreren Psychotherapeuten auf die Warteliste setzen lassen, um Ihre Chancen auf einen schnellen Termin zu erhöhen. Je flexibler Sie in Bezug auf Zeit und Wochentag Ihres Termins sind, desto grösser sind Ihre Chancen auf einen schnellen Termin. Einige Therapeuten bieten an, den Sprechstundentermin vorzuziehen, obwohl noch kein regulärer Therapieplatz frei ist, wenn etwa ein Patient wegen Urlaub oder Krankheit einen Termin nicht wahrnehmen kann. So können Sie und der Psychotherapeut sich gegenseitig kennen lernen und entscheiden, ob eine Psychotherapie in Frage kommt.
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn in meiner Stadt kein Behandler einen freien Behandlungsplatz anbieten kann?
Wenn Sie bei sich vor Ort keinen Termin bei einem zugelassenen Psychotherapeuten bekommen können, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse und die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe in Dortmund.Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, die Versorgung der Versicherten sicherzustellen.
Wer darf sich Psychotherapeut oder Psychotherapeutin nennen?
Nach dem Psychotherapeutengesetz darf sich „Psychotherapeut“ oder „Psychotherapeutin“ nur nennen, wer nach einem Universitätsstudium der Psychologie, Medizin oder bei Kinder- und Jugendpsychotherapeuten auch der Pädagogik oder Sozialpädagogik eine dreijährige Vollzeit- oder fünfjährige Teilzeitausbildung in Psychotherapie abgeschlossen und die Approbation erhalten hat. Damit ist ausgeschlossen, dass Psychotherapie von Personen durchgeführt wird, die dafür nicht ausgebildet sind.
Welche Behandlungsverfahren werden von den Krankenkassen anerkannt?
Welche psychotherapeutischen Verfahren als Kassenleistung anerkannt sind, regeln die Psychotherapierichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen. Derzeit sind analytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie als Kassenleistung anerkannt.Privat Versicherte sollten vor Beginn der psychotherapeutischen Behandlung mit der Krankenversicherung klären, welche Kosten für die geplante Behandlung übernommen werden, denn die Bedingungen weichen zum Teil erheblich von denen in der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Unabhängig von diesen Bedingungen besteht in der Psychotherapie ein Rechtsverhältnis nur zwischen Psychotherapeut und Patient.
Wie findet man einen zugelassenen Psychotherapeuten?
Mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können nur Psychotherapeuten, die bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zugelassen oder ermächtigt sind. Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe hat eine Therapieplatzvermittlung mit der Rufnummer: 0231/9432-9444.
Welche Maßnahmen stellen die QUALITÄT der Behandlung sicher?
Durch die im Psychotherapeutengesetz festgelegte umfassende theoretische und praktische Ausbildung der Psychotherapeuten, die auch Erfahrungen in der Psychiatrie sowie Selbsterfahrung umfasst, wird ein hoher Qualitätsstandard der psychotherapeutischen Behandlung erreicht. Darüber hinaus trägt die gesetzlich vorgeschriebene kontinuierliche Fortbildung zur Qualität der Behandlung bei.