Psychotherapeutische Behandlung mittels der Verhaltenstherapie
Bei Ängsten, Zwängen, depressiven Verstimmungen, Ess- und Persönlichkeitsstörungen, psychosomatischen Beschwerden, emotional-instabilen sowie Verhaltens- und dissoziativen Störungen
Besteht eine Psychose, so ist diese nur im nicht-akuten Stadium psychotherapeutisch behandelbar. Andernfalls ist eine psychiatrische Behandlung erforderlich, gegebenenfalls auch stationär.
Suchtbehandlungen sind nur durchführbar, wenn Sie abstinent bzgl. des Suchtmittels sind.
Auch Paargespräche sind grundsätzlich möglich, müssen aber selbst finanziert werden.
Familientherapie sowie Erziehungsberatung bieten wir nicht an. Hierfür werden auch keine Kosten seitens gesetzlicher und privater Krankenversicherungen sowie der Beihilfe erstattet. Wenden Sie sich bei Bedarf an eine Familien- oder Erziehungsberatungsstelle in Ihrer Nähe.